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   LSG Bayern, 26.06.2003 - L 10 AL 420/00   

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https://dejure.org/2003,25348
LSG Bayern, 26.06.2003 - L 10 AL 420/00 (https://dejure.org/2003,25348)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.06.2003 - L 10 AL 420/00 (https://dejure.org/2003,25348)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - L 10 AL 420/00 (https://dejure.org/2003,25348)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.08.1995 - 9 BVs 17/95
    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2003 - L 10 AL 420/00
    Auch Umfang, Schwierigkeit und Intensität der Tätigkeit eines Bevollmächtigten rechtfertigen in keinem Fall eine zusätzliche Erledigungsgebühr, auch nicht eine besonders sorgfältige und aufwendige Widerspruchsbegründung (BSG Beschluss vom 09.08.1995 -9 BVs 17/95 -).

    Sein Mitwirken bei der Erledigung einer Rechtssache führt zur Erledigungsgebühr nur dann, wenn der Streit wegen der Besonderheiten des Verwaltungsverfahrens zwar nicht in der Form, aber dem Inhalt nach vergleichsweise beigelegt wird (BSG SozR 3-1930 § 116 Nr. 7; BSG Beschluss vom 09.08.1995 - 9 BVs 17/95 - vgl zum Ganzen BayLSG Urteile vom 03.04.2003 - L 10 AL 423/00 und L 10 AL 424/00).

  • BSG, 22.02.1993 - 14b/4 REg 12/91

    Gebührenrahmen; Erhöhung; Erledigung der Hauptsache; Prozessvertreter;

    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2003 - L 10 AL 420/00
    Das BSG hat bereits mit Beschluss vom 13.12.1994 - 9 BVs 48/94 - im Anschluss an BSG SozR 3-1930 § 116 Nr. 4 entschieden, dass nach § 116 Abs. 3 Satz 2 iVm § 24 BRAGO von dem Bevollmächtigten ein besonderes Bemühen um eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits verlangt wird und dafür weder die Begründung der Klage oder des Rechtsmittels noch die bloße Erledigungserklärung ausreicht.
  • BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 7/94

    Höhe der Rahmengebühr des Bevollmächtigten bei beiderseitigem Nachgeben, Beschwer

    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2003 - L 10 AL 420/00
    Sein Mitwirken bei der Erledigung einer Rechtssache führt zur Erledigungsgebühr nur dann, wenn der Streit wegen der Besonderheiten des Verwaltungsverfahrens zwar nicht in der Form, aber dem Inhalt nach vergleichsweise beigelegt wird (BSG SozR 3-1930 § 116 Nr. 7; BSG Beschluss vom 09.08.1995 - 9 BVs 17/95 - vgl zum Ganzen BayLSG Urteile vom 03.04.2003 - L 10 AL 423/00 und L 10 AL 424/00).
  • BSG, 13.12.1994 - 9 BVs 48/94

    Pflicht zum besonderen Bemühen des Rechtsanwalts um eine außergerichtliche

    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2003 - L 10 AL 420/00
    Das BSG hat bereits mit Beschluss vom 13.12.1994 - 9 BVs 48/94 - im Anschluss an BSG SozR 3-1930 § 116 Nr. 4 entschieden, dass nach § 116 Abs. 3 Satz 2 iVm § 24 BRAGO von dem Bevollmächtigten ein besonderes Bemühen um eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits verlangt wird und dafür weder die Begründung der Klage oder des Rechtsmittels noch die bloße Erledigungserklärung ausreicht.
  • LSG Bayern, 18.10.2000 - L 10 B 185/00

    Ermittlung des Streitwerts aufgrund einer Schätzung - Richtsatzsammlungen des

    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2003 - L 10 AL 420/00
    Zutreffend sind die Beteiligten dabei von einem Gegenstandswert in Höhe von 32.333,40 DM ausgegangen (durchschnittlicher Gewinn in Höhe von 9 % des Umsatzes bezüglich des Werkvertrages mit der Firma R. ; § 8 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BRAGO; vgl hierzu BayLSG Beschluss vom 18.10.2000 - L 10 B 185/00 AL -).
  • LSG Bayern, 03.04.2003 - L 10 AL 424/00

    Anspruch auf Erstattung einer Erledigungs-/ Besprechungsgebühr für ein

    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2003 - L 10 AL 420/00
    Sein Mitwirken bei der Erledigung einer Rechtssache führt zur Erledigungsgebühr nur dann, wenn der Streit wegen der Besonderheiten des Verwaltungsverfahrens zwar nicht in der Form, aber dem Inhalt nach vergleichsweise beigelegt wird (BSG SozR 3-1930 § 116 Nr. 7; BSG Beschluss vom 09.08.1995 - 9 BVs 17/95 - vgl zum Ganzen BayLSG Urteile vom 03.04.2003 - L 10 AL 423/00 und L 10 AL 424/00).
  • LSG Bayern, 03.04.2003 - L 10 AL 423/00

    Anspruch auf Erstattung einer Erledigungs-/ Besprechungsgebühr für ein

    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2003 - L 10 AL 420/00
    Sein Mitwirken bei der Erledigung einer Rechtssache führt zur Erledigungsgebühr nur dann, wenn der Streit wegen der Besonderheiten des Verwaltungsverfahrens zwar nicht in der Form, aber dem Inhalt nach vergleichsweise beigelegt wird (BSG SozR 3-1930 § 116 Nr. 7; BSG Beschluss vom 09.08.1995 - 9 BVs 17/95 - vgl zum Ganzen BayLSG Urteile vom 03.04.2003 - L 10 AL 423/00 und L 10 AL 424/00).
  • LSG Bayern, 04.03.2004 - L 10 AL 383/00

    Anspruch auf Erstattung einer Besprechungsgebühr für ein erfolgreich

    Streitig ist nur noch, ob der Klägerin eine Besprechungsgebühr zusteht, da die Klägerin den Klageantrag beschränkt und auf die Erstattung der Erledigungsgebühr verzichtet hat (vgl zur Erstattung der Erledigungsgebühr bei Abhilfe im Widerspruchsverfahren die Urteile des Senats vom 03.04.2003, Az: L 10 AL 424/00 und L 10 AL 423/00, und 26.06.2003, Az: L 10 AL 420/00, und das Urteil des Bayer. Landessozialgerichts vom 13.02.2003, Az: 11 AL 288/00).
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